Gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Kennenlerngespräch (30 Minuten) an, in dem Sie Ihr Anliegen schildern, ich Ihnen meine Arbeitsweise vorstelle und wir die Rahmenbedingungen klären.

Therapeutische Einzelgespräche, EMDR- sowie Coaching-Sitzungen dauern 60 Minuten und kosten 70,- Euro.

Die Beträge sind im voraus in bar zu bezahlen.
  • Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind ausschließlich in diesen drei Richtlinienverfahren tätig: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie und Psychoanalyse. Sie sind verpflichtet, der Krankenkasse zu melden, nach welchem Therapieverfahren sie behandeln, welche Diagnose gestellt wird und wieviele Sitzungen veranschlagt werden. Behandelt werden Sie nur, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Kosten für Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatungen werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
  • Als Selbstzahler haben Sie eine viel größere Auswahl in Bezug auf Therapeuten und Berater (nicht nur Psychotherapeuten, sondern auch Psychologische Berater, Heilpraktiker etc.) und dadurch ein weites Spektrum an Therapie- und Beratungsmethoden zur Verfügung, dass zu Ihren Bedürfnissen passt.
  • In meiner Praxis legen wir gemeinsam die Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen fest und sind dabei an keine Vorgaben gebunden. Zudem haben Sie nach den ersten Sitzungen keine mehrwöchige Unterbrechung zu befürchten, die oft bis zu einer Bewilligung der Kostenübernahme der Krankenkassen vorkommen kann. Auch eine „Sperrfrist“ durch eine abgebrochene oder gerade abgeschlossene Therapie (oder durch Erreichen der maximal zugeteilten Sitzungen) gibt es nicht.
  • Bei Selbstzahlern besteht keine Auskunftspflicht gegenüber der Krankenkasse oder einem Gutachter. Die Inhalte aus den Sitzungen unterliegen zudem der Schweigepflicht. Es werden keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben.
Die vereinbarten Termine sind verbindlich.

Sollten Sie dennoch aus wichtigen Gründen den Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte mind. 24 Stunden vorher ab.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei späteren Absagen den Termin nicht mehr anderweitig vergeben kann und Ihnen daher den vollen Betrag in Rechnung stellen muss.

Diese Regelung gilt für alle Angebote der gestalttherapeutischen Praxis.
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